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Unsere Fortbildungsangebote
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Für die Leitung von Zeltlagern oder Freizeiten und für die Teilnahme an Lehrgängen für Jugendgruppenleiter*innen kann der Arbeitgeber auf Antrag des BDKJ eine Freistellung gewähren.
Bei Freistellung besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Freistellungsanträge, die nicht direkt über das Jugendreferat oder den Jugendverband gestellt werden, bitte an bdkj@bdkj.info senden (s. unten).