Jugendleitercard "juleica"

Die JugendleiterInnen-Card (juleica) ist der Ausweis, der einer GruppenleiterIn ausgestellt werden kann. Hierfür muss eine qualifizierte Ausbildung nachgewiesen werden.

Im Dekanat Böblingen werden die Voraussetzungen u.a. durch den erfolgreichen Besuch des dreiteiligen KjG-Kurspaketes erfüllt.
Das jährlich stattfindende KjG-Kurspacket beinhaltet u.a. folgende Inhalte: Recht und Aufsichtspflicht, Erste Hilfe, Schutzaufauftrag
Kindeswohl, Verhalten/Probleme/Umgang mit Kindern und Jugendlichen, Spiritualität.

Das dreiteilige KjG-Kurspaket startet jährlich mit dem Grundkurs in den Herbstferien.
Euer Interesse an einer Teilnahme (keine Verpflichtung) könnt Ihr jetzt schon über die Homepage ankündigen,
wir nehmen dann nach den Sommerferien Kontakt mit Euch auf.

Seit dem 6. Dezember 2021 gibt es ein neues Juleica-Antrags-System mit zahlreichen Verbesserungen:

Hier einige Beispiele für Neuerungen:

  • Anträge können zukünftig auch über mobile Endgeräte wie Smartphone oder Tablet gestellt werden.
  • Einem Juleica-Antrag können digitale Dokumente (wie z.B. das PDF einer Erste-Hilfe-Bescheinigung) beigefügt werden.
  • Für das Foto kann künftig auch einfach die Kamerafunktion genutzt werden.
  • Eine App ermöglicht die Verwaltung der eigenen Daten und Dokumente.
  • Neben der gedruckten Juleica, die es weiterhin geben wird, stellt die App auch eine digitale Juleica bereit.

Vorteile der juleica:
Durch die juleica kannst Du in ganz Baden-Württemberg viele Vergünstigungen bekommen. So gibt es zum Beispiel eine Woche, in der alle juleica-Besitzer kostenlos den Europapark besuchen können.

Wie beantrage ich eine juleica, nachdem ich eine entsprechende Ausbildung absolviert habe?
Du gehst auf den nachstehenden Link und bist direkt verknüpft mit dem Jugendreferat BB als Freien Träger.
Keine Suche mehr nach der richtigen Zuordnung oder Fehlleitung.

Dann folgst du den vorgegebenen Schritten und schickst den Antrag ab. Dieser wird automatisch an uns weitergeleitet und bearbeitet.

Viel Erfolg beim Antragstellen. Falls es Fragen gibt, melde dich bitte direkt bei uns im Jugendreferat.

Ausnahmeregelung 2024 für langjährig Aktive

Erleichterung für langjährige Aktive, die (noch) keine Juleica haben -eine wichtige Information vom Landesjugendring

Um es Verbänden zu erleichtern, ihre langjährig Aktiven noch unkompliziert mit einer Juleica zu versehen, hat der Landesjugendring-Vorstand eine Ausnahmeregelung für 2024 beschlossen, die die bisherige Übergangsregel ergänzt. Die Juleica kann im nächsten Jahr noch an Personen ausgestellt werden, die neben einer auch länger zurückliegenden Grundausbildung an einer Auffrischung, einer Präventionsschulung zu sexualisierter Gewalt und einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen haben. Der Landesjugendring agiert als Landeszentralstelle für die Umsetzung der Juleica in BW.

Die wichtigsten Kriterien, um die Übergangsregel in Anspruch zu nehmen:

Vom Grundsatz, dass eine Juleica nur dann ausgestellt werden kann, wenn die Grundausbildung zeitnah erfolgreich absolviert wurde, kann in begründeten Einzelfällen für den Zeitraum bis 31. Dezember 2024 abgewichen werden. In den Genuss eines erleichterten Zugangs zu einer Juleica kann in 2024 noch kommen, wer:

  1. an irgendeinen Zeitpunkt im Lauf des Daseins als Ehrenamtliche*r eine Juleica-Grundausbildung durchlaufen,
  2. an einer Präventionsschulung teilgenommen und
  3. in den letzten drei Jahren an einer Wiederauffrischungsschulung teilgenommen hat (wobei die Präventionsschulung Teil der Wiederauffrischungsschulung sein kann),
  4. plus einen, wie in den Juleica-Standards beschrieben, längstens zwei Jahre alten Erste-Hilfe-Kurs nachweisen kann.

Wie auch 2023 schon liegt die Beurteilung, ob ein*e Ehrenamtliche*r für die Übergangsregel in qualifiziert, bei den ausstellenden Verbänden. Wir empfehlen, dies schriftlich zu dokumentieren, durch eine Aktennotiz o. ä.

Die Ausnahmeregelung wurde getroffen, da aufgrund der neuen Regelungen im Landesjugendplan Betreuer*innen eine Juleica oder vergleichbare Ausbildung* vorweisen müssen, um weiterhin Zuschüsse zu erhalten*.

*Ab 01.01.2026 gilt für Zuschüsse aus dem Landesjugendplan, dass Betreuer*innen „für ihren Einsatz mindestens im Umfang einer Juleica-Ausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung qualifiziert sind“ (2.1.3.1). Am einfachsten könnt ihr das durch die Juleica-Nummer der betreffenden Personen nachweisen. Bis dahin werden noch Ausbildungen anerkannt, die nicht alle Inhalte einer Juleica-Ausbildung, mindestens aber die Prävention sexualisierter Gewalt beinhalten.

Vergünstigungen im Landkreis BB

Jugendleiter und Jugendleiterinnen engagieren sich ehrenamtlich: Für ihre Tätigkeit erhalten sie i.d.R. keinen Cent. Als kleines Dankeschön für ihr Engagement sind daher mit der Juleica auch einige Vergünstigungen verbunden. Die Palette der Vergünstigungen reicht vom kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad bis hin zu Ermäßigungen beim Kino-Besuch.

Es lohnt sich in jedem Fall, auf deren Homepages zu schauen:

 

Vergünstigungen für JuLeiCa-Inhaber im Landkreis Böblingen

Alle Vergünstigungen im Landkreis Böblingen für die verschiedenen Städte findet Ihr in dieser Datei

Vergünstigungen für JuLeiCa-Inhaber in Baden-Württemberg findet Ihr unter diesem Link

Ermäßigte Bahncard

Juleica-Inhaber erhalten Gutschein über 26 Euro für ermäßigte Bahncard

Hierfür benötigst du nur eine gültige Jugendleitercard (Juleica).
Den Antrag für den Gutschein einfach in der Rubrik "Vom Antragsteller ausfüllen" entsprechend ergänzen und an uns schicken. Wir prüfen deine Angaben und leiten den Antrag  an das Ministerium für Kutus Jugend und Sport weiter.

Den Antrag könnt ihr hier downloaden: Antrag_Bahncard.pdf